Hinweisgeber

Beschäftigte im Unternehmen oder externe Dienstleister nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können.

Wir prüfen alle Hinweise auf Compliance-Verstöße sorgfältig und vertraulich.

Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen/dienstlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen.

An eine Meldung setzt das Gesetz inhaltliche Anforderungen: Eine Meldung muss Informationen über Verstöße enthalten, die straf- oder bußgeldbewehrt sind oder gegen sonstige nationale und EU-weite Regelungen verstoßen bzw. deren Ziele zuwiderlaufen. Meldefälle sind in § 2 des HinSchG normiert.

Bitte beachte, dass Meldungen ohne einen Verstoß/Compliance-Bezug nicht bearbeitet werden.

Die Meldung kann in mündlicher oder in Textform ermöglicht werden. Zudem muss der hinweisgebenden Person eine persönliche Zusammenkunft mit der beauftragten Person der internen Meldestelle ermöglicht werden.

Solltest du eine Meldung machen wollen, melde dich bitte per Mail.