Ankauf AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Ankauf B2C

Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) möchten wir den Ankauf gebrauchter Kleidungsstücke (Artikel) über die Lösung von Trove regeln. Trove ist ein Angebot der RS Recommerce Technologies GmbH und ist über den Onlineshop des Partnerunternehmens (Bergzeit GmbH) eingebunden.

§1 Geltung; Anwendungsbereich

  1. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB und das Angebot richtet sich ausschließlich an solche. 
  2. Mit dem Einsenden der Ware erklärt sich der Einsendende bzw. potenzielle Verkäufer mit den jeweils zum Zeitpunkt des Absendens gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. 
  3. Trove kauft nur Ware an, die im Eigentum des Verkäufers steht, frei von Rechten Dritter ist und unseren Ankaufsbedingungen entspricht.
  4. Trove kauft ausschließlich Ware von Privatpersonen an. Die Nutzung des Programms zum Vertrieb von Ware aus gewerblichen Ankäufen, Restposten, Auktionen, Insolvenzbeständen oder vergleichbaren Bezugsquellen ist ausgeschlossen.
  5. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Trove stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

§2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss 

  1. Gegenstand des Vertrages ist der Ankauf gebrauchter Ware (Artikel) durch Trove. Diese Artikel werden im Shop des Partners an Käufer weiterverkauft.
  2. Der Verkäufer macht Trove ein Kaufangebot, wenn er die Art, Anzahl und Zustand der Artikel angibt, die er an Trove schicken möchte und sich mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ankaufsbedingungen einverstanden zeigt. Der Verkäufer hat für das Angebot die Ware mittels angezeigter Merkmale (z.B. Hersteller, Kategorie, Größe) zu beschreiben. Ein Versandlabel wird dem Verkäufer durch Trove für die Einsendung der Artikel zur Verfügung gestellt. Durch Inanspruchnahme des Versandlabels und Zusendung de(s)r Artikel(s), beauftragt der Verkäufer Trove mit dem Verkauf der Ware. Die Gefahr für den zufälligen Untergang (z.B. verlorene Sendungen) und die zufällige Verschlechterung der Ware geht nach Prüfung der eingesandten Ware, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, auf Trove über. 
  3. Nach Empfang der Artikel erfolgt anhand der Ankaufsbedingungen die Prüfung vor Ort. Trove informiert den Verkäufer über das Ergebnis der Prüfung. Entspricht die eingesandte Ware nicht den Ankaufsbedingungen, wird der Kunde benachrichtigt (siehe §4). Findet eine Kategorieänderung eines Artikels statt, kann der Auszahlbetrag abweichen (siehe §3). Findet keine Beanstandung statt, informiert Trove den Verkäufer über den tatsächlichen Ankaufspreis und kauft die Ware zum vereinbarten Preis ab. 
  4. Bevor der Artikel im Partnershop angeboten wird, wird dieser durch Trove für die Bereitstellung im Shop vorbereitet. Bis zum Verkauf erfolgt die Lagerung durch Trove. 
  5. Verpackung und Versand der Artikel an die Käufer erfolgen durch Trove. 
  6. Eigentumsvorbehalt – Der Verkäufer bleibt bis zum Zeitpunkt der positiven Bewertung durch Trove Eigentümer im Sinne des § 903 BGB. Zu dem Zeitpunkt, zu dem der Artikel bewertet wurde und die Gutschein E-Mail bzw. Auszahlungsbestätigung zugestellt wird, erwirbt Trove Eigentum an dem Artikel und überträgt dieses nach den Vorschriften der §§ 929 ff. BGB an den Partner.

§3 Umgang mit Kategorie-Änderungen eingesendeter Artikel 

  1. Im Ankaufsprozess klärt Trove über die korrekte Zuordnung zu einer Unterkategorie auf. Dazu steht u.a. eine Kategoriebeschreibungsseite zur Verfügung. Die Verkäufer werden im Prozess zudem darauf hingewiesen, dass sich der Auszahlbetrag im Fall einer Kategorieanpassung ändern kann. 
  2. Entspricht ein Artikel nicht der angegebenen Kategorie, so wird dieser im Rahmen der Prüfung der richtigen Kategorie zugewiesen. 
  3. Mit der Anpassung der Artikelkategorie kann eine Änderung des Ankaufspreises verbunden sein. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, den Artikel zu dem aufgrund der korrigierten Kategorie geltenden Ankaufspreis zu veräußern. Maßgeblich ist hierbei stets der zum Zeitpunkt der Prüfung im Verkaufsportal für die zutreffende Kategorie veröffentlichte und für den Endkunden ersichtliche Ankaufspreis.

§4 Umgang mit abgelehnten Artikeln

  1.  Entspricht ein eingesandter Artikel nicht den Ankaufsbedingungen, wird dieser von Trove abgelehnt.
  2. Der Verkäufer legt bei der Verkaufsanmeldung im Ankaufportal vor der Einsendung verbindlich fest, wie mit abgelehnten Artikeln umzugehen ist. Hierbei stehen folgende Optionen zur Auswahl:

2.1 Rücksendung der Artikel
Die abgelehnten Artikel werden an den Verkäufer zurückgesendet. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Verkäufer. Im Rahmen der Verkaufsanmeldung werden die Kosten für die Rücksendung transparent gemacht. Die aktuellen Kosten werden in den FAQ aufgeführt.

2.2 Recycling der Artikel
Die abgelehnten Artikel werden durch Trove fachgerecht recycelt oder verwertet. Ein Anspruch auf Rücksendung besteht in diesem Fall nicht.

2.3 Auswahl der Optionen
Die vom Verkäufer gewählte Option ist verbindlich und kann, nach Bestätigung, nicht mehr rückgängig gemacht werden.

§5 Umgang mit nicht im Portal angemeldeten Artikeln 

  1. Der Verkäufer ist verpflichtet, sämtliche zur Einsendung vorgesehenen Artikel vorab vollständig und wahrheitsgemäß im Ankaufportal anzumelden.
  2. Sendet der Verkäufer darüber hinaus weitere Artikel ein, die nicht im Ankaufportal angemeldet wurden, ist Trove berechtigt, diese Artikel nach eigenem Ermessen anzukaufen.
  3. Der Ankaufspreis für solche nicht angemeldeten Artikel entspricht dem Preis, der sich bei ordnungsgemäßer Angabe im Ankaufportal auf Grundlage der Ankaufsbedingungen ergeben hätte.
  4. Mit Einsendung nicht angemeldeter Artikel erklärt sich der Verkäufer ausdrücklich damit einverstanden, dass:

a. Trove diese Artikel ohne gesonderte Zustimmung ankaufen darf,
b. kein Anspruch auf gesonderte Prüfung, Rückmeldung oder Einzelbestätigung besteht und
c. ein Anspruch auf Rücksendung dieser Artikel ausgeschlossen ist.

Der Verkäufer verzichtet insoweit ausdrücklich auf das Recht zur Rückforderung oder Rücknahme dieser nicht angemeldeten Artikel.

§6 Voraussetzungen für den Ankauf / Weiterverkauf im Onlineshop des Partnerunternehmens 

  1. Artikel werden durch Trove nach eigenem Ermessen anhand der Ankaufsbedingungen geprüft. Trove entscheidet anhand dessen, ob die Ware für den Verkauf infrage kommt. Trove informiert den Verkäufer innerhalb von 14 Tagen über das Ergebnis der Prüfung.
  2. Entspricht ein Artikel nicht den Ankaufsbedingungen, wird dieser, wie unter §4 Abs. 2.1 beschrieben, kostenpflichtig zurückgeschickt.
  3. Entspricht ein Artikel nicht den Ankaufsbedingungen, wird ein anderer als der angemeldete Artikel zugesandt oder geht ein Artikel verspätet ein, so wird das Angebot nicht angenommen.
  4. Kann ein abgelehnter Artikel bei der Rücksendung nicht beim Verkäufer zugestellt werden, trägt dieser die Kosten für Recycling oder Verwertung.
  5. Voraussetzung für den Verkauf der Artikel ist neben den Ankaufsbedingungen das Erkennen einer Größenangabe des jeweiligen Artikels sowie die Marke und Originalität des Artikels. Das Vorhandensein eines Care-Labels ist nicht zwingend notwendig, sofern die anderen Ankaufsbedingungen erfüllt sind, jedoch vorteilhaft für u.a. die Artikelangaben zur Materialzusammensetzung.
  6. Die Bedingungen für den Ankauf können von Trove jederzeit angepasst werden.

§7 Zahlungsbedingungen / Auszahlung des Kaufpreises und Versand 

  1. Entspricht die Ware den Ankaufsbedingungen, erfolgt der Ankauf der Artikel durch Trove und das Eigentum geht (wie unter §2 Abs. 6 beschrieben) auf Trove über. Trove übernimmt dann die weitere Eigentumsübertragung an dem Artikel. 
  2. Erfolgt die Auszahlung via Bergzeit Gutschein, so wird dieser an die von dem Kunden im Verkaufsprozess hinterlegte E-Mail Adresse gesendet. Eine Übertragung an Dritte ist nicht möglich.
    1. Der Gutschein gilt nur im Bergzeit Neuwaren Shop (www.bergzeit.de einschließlich der weiteren Länder Domains wie AT) und kann nicht im Bergzeit RE-USE Shop eingelöst werden.
    2. Der Gutschein ist ab Zusendung per E-Mail für 3 Jahre gültig. Die Gültigkeit vom Gutschein kann nicht verlängert werden. Der Gutschein ist innerhalb dieser Zeit einzulösen.
    3. Der Gutschein kann nicht in bar ausgezahlt werden oder in eine andere Zahlart umgewandelt werden.
  3. Erfolgt die Auszahlung in bar, so wird der vereinbarte Ankaufspreis i.d.R. innerhalb von 7 Tagen, spätestens aber innerhalb von 30 Tagen nach abgeschlossener Prüfung durch Trove auf das angegebene Konto ausgezahlt.

§8 Schutzrechte 

  1. Der Verkäufer stellt Trove von sämtlichen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit einer Verletzung von Schutzrechten Dritter erhoben werden, einschließlich erforderlicher Kosten, die im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

§9 Mängelansprüche

  1. Trove nimmt die Bewertung der Artikel in eigener Verantwortung wahr.
  2. Bei Vorliegen eines Mangels der Sache hat Trove die gesetzlichen Mängelrechte.
  3. Sämtliche Mängelansprüche verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Eingang der Ware.

§10 Haftung

  1. Trove haftet für Schäden unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, welche aufgrund einer Verletzung einer Pflicht von Trove beruhen. Weiterhin haftet Trove bei einer schuldhaften Verursachung von Schäden an Leben, Leib oder Gesundheit nach gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Im Übrigen ergibt sich eine Haftung von Trove nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der zuvor aufgeführten Fälle gegeben ist. Die Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden und für den entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§11 Schlussbestimmungen 

  1. Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die ergänzende Vertragsauslegung.
  2. Diese AGB unterliegen deutschem Recht.
  3. Streitschlichtung - Trove ist bemüht, Streitigkeiten stets zufriedenstellend zu entscheiden. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://consumer-redress.ec.europa.eu/index_de aufrufbar ist. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand der AGB: April 2026

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